Aufhebung der Schonzeit von Rabenkrähen im Landkreis Mühldorf a. Inn
Das Landratsamt Mühldorf hat bestätigt, dass die Allgemeinverfügung 32/4-7512 vom 31.03.2021 bis auf Widerruf gilt und somit auch im Jagdjahr 2022 angewendet werden soll. In der Allgemeinverfügung wird die Schonzeit…