Wir laden Sie gemeinsam mit dem Landratsamt Mühldorf a. Inn ganz herzlich zu unserer Schwarzwild-Tagung…
Mitteilung der Unteren Jagdbehörde am 26.04.2022
Aufgrund der teilweise sehr spät eingegangenen Streckenlisten und Abschusspläne und des erhöhten Arbeitsaufwandes ist mit der Rücksendung der Abschusspläne erst Mitte Mai zu rechnen. Gemäß § 15 Abs. 4 AVBayJG gilt eine Abschusserlaubnis ab Beginn der Jagdzeit bis zum Erhalt der Ausfertigung des bestätigten oder festgesetzten Abschussplans in Höhe des vorangegangenen Abschussplans als erteilt.